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   BVerwG, 08.04.1976 - II B 63.75   

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BVerwG, 08.04.1976 - II B 63.75 (https://dejure.org/1976,2932)
BVerwG, Entscheidung vom 08.04.1976 - II B 63.75 (https://dejure.org/1976,2932)
BVerwG, Entscheidung vom 08. April 1976 - II B 63.75 (https://dejure.org/1976,2932)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1976 - 2 B 63.75
    Das erfordert außer der Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, auch einen Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der "grundsätzlichen Bedeutung" rechtfertigt (ebenso schon BVerwGE 13, 90 und ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60

    Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1976 - 2 B 63.75
    Die in dieser Formulierung anklingenden Rechtsfragen sind bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt; insbesondere ist geklärt, daß die Fürsorgepflicht des Dienstherrn die Pflicht umfaßt, "bei den in das Ermessen gestellten Entscheidungen unter Ausschaltung aller sachfremden Einflüsse sich lediglich von sachlichen Erwägungen, von Gerechtigkeit und Wohlwollen leiten zulassen" (vgl. BVerwGE 15, 3 [7] und 19, 19 [24] mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).
  • BVerwG, 18.06.1964 - VI C 30.62
    Auszug aus BVerwG, 08.04.1976 - 2 B 63.75
    Die in dieser Formulierung anklingenden Rechtsfragen sind bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt; insbesondere ist geklärt, daß die Fürsorgepflicht des Dienstherrn die Pflicht umfaßt, "bei den in das Ermessen gestellten Entscheidungen unter Ausschaltung aller sachfremden Einflüsse sich lediglich von sachlichen Erwägungen, von Gerechtigkeit und Wohlwollen leiten zulassen" (vgl. BVerwGE 15, 3 [7] und 19, 19 [24] mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).
  • BVerwG, 29.10.1964 - II C 13.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1976 - 2 B 63.75
    Dies ist jedoch regelmäßig dann nicht der Fall, wenn der Dienstherr Umstände, die im öffentlichen Interesse gegen die Besetzung der Beförderungsstelle gerade mit diesem Beamten oder gegen dessen Beförderung schlechthin sprechen, in seine Erwägungen einbezogen hat (ebenso schonBeschluß des erkennenden Senats vom 14. Dezember 1972 - BVerwG II B 21.72 - mit Hinweis u.a. aufUrteil vom 23. Februar 1967 - BVerwG II C 8.64 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 19] undUrteil vom 29. Oktober 1964 - BVerwG II C 13.62 -).
  • BVerwG, 23.02.1967 - II C 8.64

    Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen Verletzung der Fürsorgepflicht -

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1976 - 2 B 63.75
    Dies ist jedoch regelmäßig dann nicht der Fall, wenn der Dienstherr Umstände, die im öffentlichen Interesse gegen die Besetzung der Beförderungsstelle gerade mit diesem Beamten oder gegen dessen Beförderung schlechthin sprechen, in seine Erwägungen einbezogen hat (ebenso schonBeschluß des erkennenden Senats vom 14. Dezember 1972 - BVerwG II B 21.72 - mit Hinweis u.a. aufUrteil vom 23. Februar 1967 - BVerwG II C 8.64 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 19] undUrteil vom 29. Oktober 1964 - BVerwG II C 13.62 -).
  • BVerwG, 14.12.1972 - II B 21.72
    Auszug aus BVerwG, 08.04.1976 - 2 B 63.75
    Dies ist jedoch regelmäßig dann nicht der Fall, wenn der Dienstherr Umstände, die im öffentlichen Interesse gegen die Besetzung der Beförderungsstelle gerade mit diesem Beamten oder gegen dessen Beförderung schlechthin sprechen, in seine Erwägungen einbezogen hat (ebenso schonBeschluß des erkennenden Senats vom 14. Dezember 1972 - BVerwG II B 21.72 - mit Hinweis u.a. aufUrteil vom 23. Februar 1967 - BVerwG II C 8.64 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 19] undUrteil vom 29. Oktober 1964 - BVerwG II C 13.62 -).
  • BVerwG, 08.07.1977 - 6 CB 23.76

    Rüge einer Verletzung der Aufklärungspflicht - Grundsätzliche Bedeutung einer

    Ferner ist bereits geklärt, daß die Fürsorgepflicht des Dienstherrn nicht so weit geht, daß er gehalten wäre, die öffentlichen, insbesondere dienstlichen Interessen den Interessen des Beamten nachzuordnen und alle Umstände, die für und wider die Besetzung der Beförderungsstelle mit einem bestimmten Beamten sprechen, gegeneinander abzuwägen; der Beamte kann nur verlangen, daß der Dienstherr ihn nicht aus unsachlichen Gründen von der Beförderung ausschließt (vgl. Beschlüsse vom 8. April 1976 - BVerwG II B 63.75 - und vom 14. Dezember 1972 - BVerwG II B 21.72 - [Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 18]).
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